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Aufgabe 2-60
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2.60 Um Ansprüche auf Leistungen aus der Pflegeversicherung geltend machen zu können, erfolgt eine Einstufung der Betroffenen in unterschiedliche Pflegegrade.

Welche Institution ist bei gesetzlich Pflegeversicherten für die Durchführung dieser Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit zuständig?

Antwortmöglichkeiten

  • (A) Kassenärztliche Vereinigung (KV) am Wohnort des Versicherten
  • (B) öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)
  • (C) sozialpsychiatrischer Dienst (SPDi)
  • (D) Medizinischer Dienst (vormals MDK)
  • (E) Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
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